Fragen & Antworten auf einen Blick
Startzeiten
Starzeiten können über unsere Website, über die PC CADDIE App und telefonisch unter 04932 – 927156 gebucht werden.
Unser Platz ist täglich ab 8:00 Uhr geöffnet.
Boden in Ausbesserung
Spielen nicht gestattet!
Das Spielen im und aus Boden in Ausbesserung ist nicht gestattet!
Boden in Ausbesserung wird durch blaue Pfähle oder blaue Linien gekennzeichnet. Liegt der Ball eines Spielers auf oder in Boden in Ausbesserung, von dem nicht gespielt werden darf oder behindert solcher Boden in Ausbesserung die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers, so muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16-1. in Anspruch nehmen.
Strafe für Verstoß gegen die Platzregel:
Lochspiel = Lochverlust; Zählspiel = Zwei Schläge
Platzgrenzen
Platzgrenzen/Aus-Grenzen sind die Zäune, deren Pfähle weiß gekennzeichnet sind (am 1., 2., 3., 6., 7., 8. und 9. Loch). Als Ausgrenzen an den Bahnen 1, 6, 8, und 9 gelten die jeweiligen Spielbahnen jenseits der Straße und Wanderwege! Bei der Bahn 8 gilt die Fairwaygrenze der Bahn 9 zwischen den beiden Bahnen ebenfalls als Aus.
Markierungen
Markierungen am Rande bzw. in der Mitte der Spielbahn:
- 200m Pfosten mit blauer Markierung bzw. blaue Bodenplatte
- 150m Pfosten mit gelber Markierung bzw. gelbe Bodenplatte
- 100m Pfosten mit roter Markierung bzw. rote Bodenplatte
bezeichnen die Entfernung zum Grünanfang.
Biotope
Biotope sind durch gelbe oder rote Markierungen mit grüner Kappe gekennzeichnet. Biotope dürfen nicht betreten werden oder aus Ihnen herausgespielt werden. Liegt der Ball eines Spielers auf oder in einem Biotop, von dem nicht gespielt werden darf oder behindert solch ein Biotop die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers, so muss der Spieler Erleichterung nach Regel 16-1. in Anspruch nehmen.
Strafe für Verstoß gegen die Platzregel:
Lochspiel = Lochverlust; Zählspiel = Zwei Schläge
Bei mehreren Verstoßen gegen diese Regel behält sich der Golfclub Norderney e.V. vor, ein Spielverbot auszusprechen.
Wege
Alle erkennbaren Wege, die mit Fremdmaterial (Schotter oder Gravel) belegt sind, gelten als unbewegliches Hemmnis (Regel 16-1, ungewöhnliche Platzverhältnisse.). Dies trifft nicht zu für Wege, die nur aus Sand bestehen, auch wenn der Weg hart und fest ist. Der Wirtschaftsweg, der die Bahn 2 und 4 kreuzt, und der Raum seiner Begrenzungsböschungen (maximal eine Schlägerlänge), gelten ebenfalls als unbewegliches Hemmnis.
Tierspuren
Tierspuren sind im Sinne der Regel 16-1 ungewöhnliche Platzverhältnisse. Hierzu zählen neben den Tierlöchern auch die Laufgänge eines grabenden Tieres (hier vornehmlich Kaninchen), der vom grabenden Tier eindeutig ausgeworfene Sand und Kaninchen- sowie Gänsekothaufen, auf denen (nicht an denen!) der Ball zur Ruhe kommt.
Zur Klarstellung:
Befindet sich die oben definierten Tierspur in einer Düne, ist darauf zu achten, dass sich der nächstliegende Punkt der vollständigen Erleichterung im überwiegenden aller Fälle nahe über, nahe hinter oder nahe unter der Tierspur in der Düne befindet. Der Ball wird in dem dadurch definierten Erleichterungsbereich regelkonform gemäß Regel 14.3 gedroppt.
Kommt der gedroppte Ball außerhalb des Erleichterungsbereiches zur Ruhe, ist weiter nach Regel 14.3c (2) zu verfahren:
Kommt der Ball außerhalb des Erleichterungsbereichs zur Ruhe, muss der Spieler ein zweites Mal einen Ball auf die richtige Weise droppen. Kommt auch dieser Ball erneut außerhalb des Erleichterungsbereichs zur Ruhe, muss der Spieler das Erleichterungsverfahren abschließen, indem er einen Ball nach den Verfahren zum Zurücklegen eines Balls in Regeln 14.2b(2) und 14.2e wie folgt hinlegt:
- Der Spieler muss den Ball an die Stelle legen, an der der zum zweiten Mal gedroppte Ball zuerst den Boden berührte.
- Bleibt der hingelegte Ball nicht an dieser Stelle liegen, muss der Spieler den Ball ein zweites Mal an diese Stelle legen.
- Bleibt der zum zweiten Mal hingelegte Ball erneut nicht an der Stelle liegen, muss der Spieler einen Ball an die nächstgelegene Stelle hinlegen, an der der Ball liegen bleibt, vorbehaltlich der Einschränkungen nach Regel 14.2e. Dies kann dazu führen, dass der Ball außerhalb des Erleichterungsbereichs in der Düne hingelegt wird.
Hemmnisse
Folgende mutmaßlich beweglichen Hemmnisse sind unbeweglichen Hemmnissen:
- Papierkörbe und deren Gestänge
- Draht- und Zauneinfassungen
- Warnlampen und deren Gestänge
- Stufen und Aufgangsbefestigungen zu den Abschlägen sowie die Wegbegrenzung durch Seile am Aufgang zum Abschlag 5
- Abschlagtafeln
- Ballwaschautomaten und deren Gestänge
- Sitzbänke